Handwerksrolle & Mitgliedschaft

Sie möchten gründen oder Ihren Betrieb erweitern? Sie sind bereits Mitglied der Handwerkskammer zu Köln und benötigen eine Eintragungsbestätigung? Möchten Sie eine Datenänderung vornehmen oder eine Ausnahmeregelung beantragen? Bei all ihren Fragen nutzen Sie bitte unser untenstehendes digitales Kontaktblatt – schnell und unkompliziert.


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Eintragung in die Handwerksrolle

Möchten Sie im Handwerk selbstständig tätig werden? Erfahren Sie, warum die Eintragung in die Handwerksrolle notwendige Voraussetzung ist. Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung für eine reibungslose Abwicklung. Wir beraten zu Eintragungsvoraussetzungen, handwerks- und gewerberechtlichen Fragen, Rechtsformen und mehr. Kontaktieren Sie uns hier.

Eintragung als Voraussetzung für die Selbstständigkeit

Die eigenständige zulassungspflichtige Handwerksausübung erfordert grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle vor Beginn der Tätigkeit. Die vorherige Ausübung des Handwerks ist unzulässig. Wir unterstützen bei Eintragung, Löschung, sowie Fragen zu Rechten und Pflichten. Kontaktieren Sie uns für eine effiziente Antragsbearbeitung hier.

Handwerksrolle und ihre Bedeutung

Die Handwerksrolle erfasst die zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe (Anlage A der Handwerksordnung). Zusätzlich führen wir die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2).

■ WICHTIG: Die Eintragungen erfolgen nicht rückwirkend. Kontaktieren Sie uns daher bitte frühzeitig, um alles rechtzeitig zu Ihrem Tätigkeitsbeginn in die Wege zu leiten. Wir bieten umfassende Beratung zu Eintragungsvoraussetzungen, Betriebsführung, Rechtsformen und mehr.

■ In den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2) können Sie sich ohne Qualifikationsnachweis (z.B. Meisterabschluss) selbstständig machen - eine Eintragung bei der Handwerkskammer ist dennoch erforderlich.

Service- und Beratungsangebot

Wir begleiten Sie kompetent durch den Eintragungsprozess. Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung für eine schnelle Bearbeitung. Wir unterstützen bei handwerks- und gewerberechtlichen Fragen, Eintragungen ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Rechtsformen, Leistungen der Handwerkskammer und mehr. Informieren Sie sich bei uns über Eintragungsvoraussetzungen für Vollhandwerke, zulassungsfreie Handwerke, handwerksähnliche Gewerbe sowie Eintragungsmöglichkeiten für Techniker, Industriemeister, Ingenieure und andere Bildungsabschlüsse.

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Damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte geben Sie uns Ihre Kontaktdaten und eine detaillierte Beschreibung Ihres Anliegens. Nachdem wir Ihre Informationen erhalten haben, wird sich die geeignete Sachbearbeiter:in bei Ihnen melden.

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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird an manchen Stellen in diesem Formular das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthält.

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Sie finden alle erforderlichen Anträge und Formulare für die Handwerksrolle sowie die Unternehmensgründung auf der Seite „Formulare Handwerksrolle/Merkblätter“. Damit wir Sie bestmöglich beraten und eine reibungslose Abwicklung gewährleisten können, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme vor der Antragsstellung.

Downloads und Formulare